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Innstruct vs. manuelle Unterweisung vs. klassisches LMS-Autorentool

Drei Wege, eine Sicherheitsunterweisung gemäß §14 ASchG umzusetzen: per Hand mit PowerPoint oder PDF, mit einem klassischen LMS-Autorentool – oder automatisiert mit Innstruct. Dieser Vergleich zeigt, wo die Unterschiede liegen.

Die drei Ansätze im Überblick

Wer Unterweisungen für Mitarbeitende organisieren muss, steht meist vor einer von drei Optionen:

  • Manuell (PowerPoint/PDF): Die Unterweisung wird als Foliensatz oder PDF erstellt und in Präsenz oder als Selbststudium ausgegeben.
  • Klassisches LMS-Autorentool: Inhalte werden manuell in einem Autorentool (z. B. für interaktive E-Learnings) aufgebaut, vertont und zu SCORM gepackt – meist mit Schulung der Autorentool-Bedienung und eigenem Zeitaufwand pro Sprache.
  • Innstruct: Die bestehende PDF-Sicherheitsanweisung wird automatisiert in ein interaktives, mehrsprachiges SCORM-1.2-Paket umgewandelt – ohne Tonstudio und ohne Autorentool-Kenntnisse (siehe auch PDF zu SCORM: Schritt-für-Schritt-Anleitung).

Vergleichstabelle

Vergleich der drei Ansätze zur Umsetzung einer Sicherheitsunterweisung
Kriterium Manuell (PowerPoint/PDF) Klassisches LMS-Autorentool Innstruct
Zeitaufwand pro Unterweisung Hoch: Foliensatz erstellen, ggf. Präsenztermin organisieren, manuell aktuell halten Hoch: Inhalte müssen manuell in das Autorentool übertragen, gestaltet und vertont werden Deutlich schneller: PDF rein, SCORM-Paket raus – in wenigen Minuten
Mehrsprachigkeit Meist nur eine Sprache verfügbar; weitere Sprachversionen bedeuten zusätzlichen manuellen Aufwand Möglich, aber jede Sprache muss einzeln im Autorentool aufgebaut und vertont werden Mehrsprachig in einem Workflow: separates Sprachpaket je Mitarbeitergruppe (z. B. Deutsch, Türkisch, BKS, Ungarisch)
SCORM-Export In der Regel nicht vorgesehen – PowerPoint/PDF sind keine SCORM-Pakete Vorhanden, erfordert aber Einarbeitung in das jeweilige Autorentool Automatisierter SCORM-1.2-Export ohne Authoring-Tool-Kenntnisse, kompatibel mit Moodle, SAP und Cornerstone
Rechtskonformität (§14 ASchG) Nachweis und "verständliche" Unterweisung müssen manuell sichergestellt werden; Sprachbarrieren sind ein bekanntes Risiko Grundsätzlich möglich, abhängig vom Aufwand für Mehrsprachigkeit und Wissenstest, der im Autorentool eingerichtet wird Eingebauter Wissenstest in jedem SCORM-Paket erleichtert Verständniskontrolle und Nachweis gemäß §14 Abs. 1 ASchG (siehe §14 ASchG: Sicherheitsunterweisung richtig durchführen)
Kosten Interne Erstellung kostet vor allem Arbeitszeit von HSE-Verantwortlichen; professionell produzierte Schulungsvideos werden von Agenturen oft ab ca. 3.000 € pro Video angeboten Lizenzkosten für das Autorentool zzgl. Personalzeit für Erstellung und Vertonung pro Sprache Individuelle Preisgestaltung nach Anforderungen; Einstieg über ein Pilot-Paket mit unverbindlichem Angebot

Was sich bei Gesetzes- oder Inhaltsänderungen zeigt

Der größte Unterschied wird sichtbar, sobald sich ein Gesetzestext oder ein Arbeitsschritt ändert. Bei manuellen Foliensätzen und bei klassischen Schulungsvideos bedeutet das in der Regel eine erneute, oft kostenintensive Überarbeitung. Bei Innstruct wird nur der betroffene Textabschnitt angepasst und neu vertont – ohne Tonstudio und ohne komplette Neuproduktion.

Für wen lohnt sich welcher Ansatz?

Manuelle Lösungen können für sehr kleine, einsprachige Teams mit seltenen Inhaltsänderungen ausreichen. Klassische LMS-Autorentools eignen sich, wenn bereits Kapazität und Know-how für die Erstellung interaktiver E-Learnings vorhanden ist. Innstruct richtet sich an Unternehmen, die mehrsprachige Teams schulen, bestehende PDF-Sicherheitsanweisungen weiterverwenden möchten und Wert auf schnelle, rechtssichere Aktualisierung legen – ohne selbst zu Autorentool-Experten zu werden.

Sehen Sie den Unterschied selbst: PDF rein, SCORM raus – in wenigen Minuten.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und dem Vergleich typischer Vorgehensweisen. Details zur gesetzlichen Unterweisungspflicht finden Sie im Leitfaden zu §14 ASchG; der rechtsverbindliche Wortlaut ist im Rechtsinformationssystem des Bundes (ris.bka.gv.at) abrufbar.