Mehrsprachige Sicherheitsunterweisung: §14 Abs. 4 ASchG in der Praxis
Eine deutsche PDF-Unterweisung allein erfüllt §14 Abs. 4 ASchG nicht, sobald Teile der Belegschaft kein ausreichendes Deutsch sprechen. Dieser Leitfaden zeigt, was das Gesetz konkret verlangt und wie sich mehrsprachige Unterweisungen in der Praxis umsetzen lassen.
Was sagt §14 Abs. 4 ASchG?
Die Unterweisung muss dem Erfahrungsstand der Arbeitnehmer angepasst sein und in verständlicher Form erfolgen. Bei Arbeitnehmern, die der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind, hat die Unterweisung in ihrer Muttersprache oder in einer sonstigen für sie verständlichen Sprache zu erfolgen. Zusätzlich muss sich der Arbeitgeber vergewissern, dass die Unterweisung verstanden wurde. (Den vollständigen Überblick über §14 ASchG finden Sie im Leitfaden zur Unterweisung.)
Warum eine deutsche PDF oft nicht ausreicht
- Fachbegriffe und Gefahrenhinweise werden bei eingeschränkten Deutschkenntnissen leicht missverstanden.
- Ein reiner Ausdruck ermöglicht keine Verständniskontrolle.
- Im Schadensfall trägt der Arbeitgeber die Beweislast, dass verständlich unterwiesen wurde.
Eine wortwörtliche Übersetzung allein genügt nicht – entscheidend ist, dass die Mitarbeiter den Inhalt tatsächlich verstehen. Deshalb sieht §14 Abs. 4 ausdrücklich eine Vergewisserungspflicht des Arbeitgebers vor.
In welche Sprachen sollte unterwiesen werden?
Maßgeblich sind die Sprachen, die in Ihrer Belegschaft tatsächlich vorkommen. In österreichischen Industriebetrieben sind das neben Deutsch häufig:
- Türkisch
- BKS (Bosnisch/Kroatisch/Serbisch)
- Ungarisch
Eine kurze interne Erhebung der Muttersprachen je Team ist meist der einfachste Weg, den Bedarf zu ermitteln.
Verständniskontrolle und Nachweis
Damit die Unterweisung sowohl Abs. 1 (nachweislich) als auch Abs. 4 (verständlich) erfüllt, empfiehlt sich eine Kombination aus:
- Vertonter, mehrsprachiger Inhalt statt reinem Text
- Eingebautem Wissenstest (Quiz) zur Verständniskontrolle
- Dokumentiertem Nachweis (Protokoll, Teilnehmerliste, Testergebnis)
Mehrsprachige Unterweisung praktisch umsetzen
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Der rechtsverbindliche und tagesaktuelle Wortlaut des §14 ASchG ist im Rechtsinformationssystem des Bundes (ris.bka.gv.at) abrufbar.
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